Kamineinsatz

Wir tauschen Ihren technisch veralteten Kamineinsatz, um die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte gemäß 1. BImSchV korrekt einzuhalten. Die Betreiber eines alten Kachelofeneinsatz müssen diesen austauschen oder stilllegen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Wann Sie den Kachelofeneinsatz tauschen müssen ist abhängig vom Baujahr auf dem Typenschild. Es gelten folgende Fristen und Zeitpunkte für den Austausch des Kachelofeneinsatz:

Baujahr

Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz bis Baujahr 1950:

Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr zwischen 1950 – 1974:

Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr 1975 – 1984:

Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr 1985 – 1994:

Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr 1995 – 2010:

Austausch des Kachelofeneinsatz notwendig?

darf weiter betrieben werden

Kachelofeneinsatz tauschen oder außer Betrieb nehmen bis 31.12.2014

Kachelofeneinsatz tauschen oder außer Betrieb nehmen bis 31.12.2017

Kachelofeneinsatz tauschen oder außer Betrieb nehmen bis 31.12.2020

Kachelofeneinsatz tauschen oder außer Betrieb nehmen bis 31.12.2024

Quelle: 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung / 1. BImSchV.

Kamineinsatz (Tausch)